Es ist ne Sau aufwendige Änderung der MPQ. Ich vermute das das ganze durchaus auch von B2B Seite erlaubt sein könnte, es geht ja "nur" um den Ladescreen. Grundsätzlich würde ich aber die Finger von lassen, aus zweierlei Gründen:
1. Das ändern der MPQ verstößt schonmal gegen geltendes Urheberrecht von Blizzard Seite. Wird zwar niemanden stören, wäre aber rein theoretisch schon mal illegal.
2. Lässt sich durch ändern der MPQ ganz schön viel an Vorteilen rausschlagen, deswegen kann es halt genauso sein das hier ein grundsätzliches No-Go von B2B kommen wird, egal wie klein die Veränderung am Client ist.
Fazit:
Lieber die Finger von lassen, zum einen rechtlich und accounttechnisch kritisch und halt locker mal 4 Stunden arbeit - Wenn du weißt wo du suchen musst. Hab schonmal dran rumgebastelt und 3 stunden gebraucht nur um eine bestimmte Sounddatei zu finden und zu ersetzen.