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Dieser Beitrag wurde bereits 573164498 mal editiert, zuletzt von »oggy« (48. Novembuar 7618, 26:74)
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Meister
Registrierungsdatum: 25.01.2014
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Hauptcharakter: Whimz
Gilde: AgaiNst
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Fachmann
Registrierungsdatum: 30.05.2013
Wohnort: Frankfurt
Hauptcharakter: Highagain / Stillhigh
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wtf
Hallo,Dazu ein paar kleine Fragen:
Bezieht sicht die Regel auf das parallele Nutzen eines inaktiven Accounts zusätzlich zum eigenen, oder auf einen Wechsel des Benutzers (als Alternative zum neuen Account, z.B. nach einem Permabann)?
Muss ich nach einer längeren Pause irgendetwas tun, um meinen eigenen (inaktiven) Account wieder regelkonform nutzen zu können - also beweisen, dass ich tatsächlich der ursprüngliche Ersteller des Accounts bin?
Ab welcher Zeitspanne gilt ein Account als inaktiv? Für RG ist das ja recht klar geregelt, für B2B gibt es nur das relativ schwammige "Bei unangemeldeter und langer Abwesenheit".
Hallo,
die Regel bezieht sich sowohl auf ein paralleles Nutzen als auch auf einen Wechsel wie von Dir beschrieben.
[...]
Beim oben genannten Fall der Accountübernahme verstehen wir die Überschreitung der 50%-Regelung, die besagt, dass der Accountinhaber rückblickend auf die letzten 60 Tage mindestens 50% der Spielzeit des Accounts selbst nutzen muss - sobald der Inhaber weniger oder gar keine Zeit mit seinem eigenen Account verbringt, wird es als Übernahme angesehen.
Beste Grüße
Zaneus
wtf
Signatur...
Aber interessant zu sehen, wie viele darauf angesprungen sind - inklusive "omg haxx" in unserem ts
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Ehemaliges Teammitglied
Registrierungsdatum: 24.08.2012
Wohnort: Hamburg
Hauptcharakter: Maddax
Gilde: E Pluribus Unum
Hierbei sei zu betonen, dass diese Herangehensweise nicht rückwirkend angewendet wird.
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Ehemaliges Teammitglied
Registrierungsdatum: 24.08.2012
Wohnort: Hamburg
Hauptcharakter: Maddax
Gilde: E Pluribus Unum
Ich bin kein Teammitglied, kann dir daher keine verbindliche Antwort geben. Prinzipiell würde ich aber sagen, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Außerdem ist das Team der allgemeinen Diskussion bezüglich der Multiaccounts mit dieser Regelung schon entgegen gekommen, da sie die Regelung gedämpft haben und man nun als Beschuldigter keinen sofortigen Permabann bekommt, sondern vorerst "nur" mit 9 Punkten verwarnt wird.
Selbstverständlich würdigen wir das, wir würdigen allerdings auch den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Spieler. Würde man in einzelnen Fällen Ausnahmen machen, müsste man diese Ausnahmen aufs Kollektiv anwenden, womit die oben genannte Regel hinfällig wäre. Leider ist genau aus diesem Grund keine Sonderregelung möglich.Ich bin kein Teammitglied, kann dir daher keine verbindliche Antwort geben. Prinzipiell würde ich aber sagen, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Außerdem ist das Team der allgemeinen Diskussion bezüglich der Multiaccounts mit dieser Regelung schon entgegen gekommen, da sie die Regelung gedämpft haben und man nun als Beschuldigter keinen sofortigen Permabann bekommt, sondern vorerst "nur" mit 9 Punkten verwarnt wird.
Ja das ist natürlich auch sehr nett usw. jedoch etwas schade für die Leute die Jahre dem Server treu waren und vorher auch Naxxramas treu waren! Ich meine, 2009 haben wir uns auf Naxx registriert und wir waren mit einer der ersten die mit auf B2B waren, geehrtes Team könnt ihr soetwas nicht bitte würdigen?
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Fachmann
Registrierungsdatum: 30.05.2013
Wohnort: Frankfurt
Hauptcharakter: Highagain / Stillhigh
weil du länger nicht mehr da warst hast du lesen verlernt?Hallo!
War länger nicht mehr da und wollte das nochmal erklärt haben. Heißt das jetzt das ich den alten Account meines Kumpels zocken darf oder ist das nicht möglich?
Würde gern für Ihn ein bissl Gear farmen um das ganze nochmal schmackhaft zu machen...
LG