Hallo,
ich hab dir mal die
WoWWiki Seite zu dem Thema Auktionshausgebühren rausgesucht. Dort steht ziemlich genau, wie die Gebühren in welchen Fällen berechnet werden.
Zu deiner zweiten Frage:
Es ist beim Einstellen einer Auktion eine Gebühr zu entrichten, die Einstellungsgebühr, welche sich nach der Höhe des Händlerpreises richtet.
Diese Gebühr erhält man bei uns auf B2B zurück, wenn eine Auktion normal ausläuft oder das Item verkauft wird. Nur, wenn man die Auktion eigenhändig abbricht, wird diese Gebühr einbehalten.
Wie du dem oben geposteten Link entnehmen kannst, gibt es noch eine weitere Gebühr, die 5% des Höchstgebotes entspricht, welche immer bei erfolgreichem Ende einer Auktion einbehalten wird.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Gruß
jadihasi