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Sarkrista

Lehrling

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1

Montag, 30. Januar 2017, 12:23

Gleichzeitige Nutzung mehrerer eigener Charaktere in Gruppen

Tagchen,

Meine Frage bezieht sich auf die Nutzung mehrerer eigener Charaktere in Quest-/Instanzengruppen.

Zitat

Das Verwenden mehrerer Chars der eigenen Ingame-Accounts ist erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Gruppenaktionen, die unmittelbar andere Spieler betreffen, wie das Betreten von Arenen und Schlachtfeldern. Aktionen, die nur eigene Charaktere betreffen, etwa das Bestreiten von Instanzen mit zwei eigenen Charakteren, sind erlaubt.

Ich verstehe die Regel so, dass es verboten ist, mit mehreren Charakteren an einer Gruppenaktivität, wozu ich eben auch (5er-)Quest- und Instanzengruppen zählen würde, teilzunehmen. Jetzt hatte ich bereits öfter die Situation, dass mir ein Spieler gesagt hat, dass er mit zwei Charakteren an einer solchen teilnehmen würde, weil in den Regeln lediglich PvP-Aktivitäten beispielhaft für verbotene Gruppenaktivitäten aufgeführt sind und daher nur diese verboten seien. Ich hab dann die Gruppe(n) verlassen, weil ich wenig Lust habe, dafür Nachteile in Kauf nehmen zu müssen und die Regel eben nicht so verstehe, als sei das Verbot lediglich auf PvP beschränkt.

Daher: Darf man mit mehreren Accounts an einer solchen Gruppenaktivität mit anderen teilnehmen und wenn nicht, wie sollen sich die anderen Teilnehmenden verhalten, wenn sie davon Wind bekommen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sarkrista« (30. Januar 2017, 12:30)


DarkTempler

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2

Montag, 30. Januar 2017, 12:57

Hallo,

du kannst am PvE Geschehen grundsätzlich auch mit mehreren eigenen Charakteren teilnehmen. Im PvP hingegen ist es verboten mit mehreren eigenen Charakteren an der gleichen Aktivität teilzunehmen.

Klärt das deine Frage?

Grüße




Zitat von »Nanoware«

So buggy ist das hier nun doch nicht

Sarkrista

Lehrling

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3

Montag, 30. Januar 2017, 13:50

Wenn das bedeutet, dass Spieler auch mit zwei, drei Charakteren an einer PvE-Aktivität zusammen mit anderen Spielern teilnehmen (zB: Ich gehe mit DD und Heiler in ne Instanzgruppe, Tank und die anderen zwei DDs sind dann andere Personen, Teilnahme an Kara mit zwei DDs..) dürfen, dann schon, danke. :) Aber ich verstehe nicht so ganz, inwiefern nicht unmittelbar andere Spieler bzw nur eigene Charaktere betroffen sind, wenn man an einer Gruppenaktion teilnimmt.
Vielleicht wäre es eine Idee, das Verbot auch dementsprechend nur auf PvP-Aktivitäten zu beziehen?

Edit: Um vielleicht kurz zu erläutern, warum mich das wundert und mein Anliegen vermutlich etwas nach Erbsenzählerei aussieht, auf RG gilt folgendes:

Zitat

Hiervon ausgenommen sind Gruppenaktionen, die unmittelbar andere Spieler betreffen, wie das Betreten von Arenen, Schlachtzügen, Schlachtfeldern oder das Nutzen des Dungeonbrowsers mit mehr als einem Charakter. Aktionen, die nur eigene Charaktere betreffen, etwa das Bestreiten von Instanzen mit zwei eigenen Charakteren, sind erlaubt.

das würde analog zu BC (da hier keiner das Dungeontool nutzt) für mich bedeuten, dass man eben nicht mit zwei Charakteren an Instanzgruppen teilnehmen darf. Wegen der fast gleichen Formulierung, insbesondere der Teil mit Gruppenaktionen/nur eigene Charaktere betreffend, dachte ich, dass hier das gleiche gelten würde, nur dass ich hier eben nicht verstehe, warum hier eine Teilnahme an PvE-Gruppen, anders als auf RG, nicht als Gruppenaktion betrachtet wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sarkrista« (30. Januar 2017, 13:59)


rock454

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4

Montag, 30. Januar 2017, 18:06

Hallo,

Darktempler hat es schon erläutert. Diese regel gilt nur für den pvp Bereich. Pve ist nicht betroffen. Die RG-Regeln sind hier völlig irrelevant. Der Vergleich zu RG hinkt, da sie ein anderes Accountsystem haben und der dungeonfinder nicht genutzt wird in BC.

Grüße

Rock
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Sarkrista

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5

Montag, 30. Januar 2017, 19:03

Aber wie soll mir als Neuling klar sein, dass ihr unter den "Gruppenaktionen" nur PvP-Gruppenaktionen versteht? Darum der Vergleich zu RG, weil die Formulierung, die sie eben dort auch haben ("Gruppenaktionen, die unmittelbar andere Spieler betreffen") dort für PvP UND PvP gilt und ich nicht verstehe, wie man hier wissen soll, dass hier wiederrum mit "Gruppenaktionen, die unmittelbar andere Spieler betreffen" lediglich PvP-Gruppenaktionen gemeint sind, trotz dass es sich auch bei PvE-Gruppenaktionen um Gruppenaktionen handelt, welche andere Spieler betreffen. ?( Es scheint nicht selbstverständlich zu sein, dass man darunter nur PvP-Aktionen versteht, das meinte ich mit dem Vergleich.

"wie das.." leitet zudem lediglich eine beispielhafte und damit nicht abschließende Aufzählung ein, sodass auch daraus für mich auch nicht hervorgeht, dass damit ausschließlich (!) PvP-Aktionen gemeint sind.

Zitat

Hiervon ausgenommen sind Gruppenaktionen, die unmittelbar andere Spieler betreffen, wie das Betreten von Arenen und Schlachtfeldern. Aktionen, die nur eigene Charaktere betreffen, etwa das Bestreiten von Instanzen mit zwei eigenen Charakteren, sind erlaubt.


=

Hiervon ausgenommen sind PvP-Gruppenaktionen, wie das Betreten von Arenen und Schlachtfeldern, die Teilnahme (=mit anderen Spielern zusammen) an PvE-Gruppenaktionen, wie das Bestreiten von Raids, Quests und Instanzen mit zwei oder drei Charakteren, sind erlaubt.

Oder ich bin zu bescheuert um die Formulierung zu verstehen, kriege langsam Zweifel an meinem Verstand. :wacko:

Edit: Falls mein Anliegen unverständlich sein sollte: Die Unterscheidung wird hier nach PvE/PvP-Gruppenaktion vorgenommen, nicht danach (wie es in der Regel steht und auf RG auch gilt) ob mehrere Spieler beteiligt sind, weil das bei PvE-Gruppenaktionen ebenfalls der Fall wäre. Darum finde ich die Formulierung der Regel widersprüchlich (zu dem, was tatsächlich damit gemeint ist).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sarkrista« (30. Januar 2017, 19:18)


rock454

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6

Montag, 30. Januar 2017, 19:32

Also hängst du dich an der Formulierung auf und nicht an der Regel perse?

Wenn du mit mehreren Chars von dir interagierst und dadurch andere Spieler negativ betroffen sind, ist dies verboten. Kurz gesagt: im groben ist damit PvP gemeint. Die Formulierung bleibt denke ich mal so bestehen, sollte irgendwer eine tolle "lustige" Idee haben wie man das anders ausnutzen kann, so deckt dies die Regel ab.

Grüße

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Montag, 30. Januar 2017, 19:40

Der Unterschied zwischen PvE- und PvP-Gruppenaktionen ist der, dass man im PvE sich die Leute mit denen man raiden möchte aussuchen kann und wenn es einen stört, dass da jemand mit 2 Chars drin ist kann man entweder selber die Grp leaven oder den Grp-Leiter bitten diesen dann zu kicken. Im PvP ist das nicht so leicht möglich da man in eine Gruppe gepackt wird worüber man keine Kontrolle hat und man sich nicht freie ntscheiden kann ob man mit einem zusammen spielen möchte der mit 2 Chars gleichzeitig spielt. Ähnliches ist auch beim Dungeonbrowser auf RG der Fall, daher der explizite Zusatz.
Hoffe das schafft etwas Klarheit über die Hintergründe :)

Sarkrista

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8

Montag, 30. Januar 2017, 21:57

Danke euch für eure Antworten, gerade den letzten Punkt habe ich garnicht bedacht, jetzt verstehe ich die Regel. :)

Nee, wenn es inhaltlich so ist, wie Darktempler bereits schrieb, dann isses halt so, fand nur, dass die Formulierung dem widersprochen hat. Aber bin sehr zufrieden über ententuempels Antwort, daher kann ich damit leben. :P

Schönen Abend noch!