Du bist nicht eingeloggt.

B2B-Realm Status

Social Networks

B2B auf Twitter
B2B auf Facebook

Bugtracker

Account erstellen   |   Login   |   Download / How To Play   |  FAQ   |   Support

Acoriadude

Lehrling

  • »Acoriadude« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 3

Registrierungsdatum: 12.05.2019

  • Private Nachricht

1

Sonntag, 12. Mai 2019, 08:31

Sind private World of Warcraft Server legal?

Guten Morgen,

da ich keine ernstzunehmende Antwort auf anderen Plattformen bekommen habe, möchte ich hier fragen, ob ich in Schwierigkeiten geraten kann, wenn ich auf einem privaten Server spiele, dessen Erweiterung ich erworben habe.
Ich habe bereits versucht, mich schlau zu machen und habe gehört, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Spieler eines P-Servers vor Gericht muss.
Und auf Rising-Gods steht, dass sich Privatserver in einer rechtlichen Grauzone befinden. Gibt es dazu eine Quelle?

Danke

Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

fuma

2

Sonntag, 12. Mai 2019, 10:46

Ich würde es lassen, Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Tremolo4

Ehemaliges Teammitglied

Beiträge: 1 260

Registrierungsdatum: 22.10.2010

Hauptcharakter: Caldaron

  • Private Nachricht

3

Sonntag, 12. Mai 2019, 13:50

Soweit ich weiß, gibt es einen einzigen Fall in dem die BETREIBER eines Servers vor Gericht standen, in den USA. Sie hatten durch einen Item-Shop massive Gewinne gemacht und wurden zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt.

Ansonsten kommt es vereinzelt vor dass Anwälte im Auftrag von Blizzard BETREIBER von Privatservern zur Schließung auffordern, unter Androhung von Klagen. Letzter mir bekannter Fall ist Nostalrius, vor mehreren Jahren. Meistens wird der Server halt abgeschaltet und das wars dann.

Ich weiß nichts von Spielern die Konsequenzen irgendeiner Art erfahren haben. Das wäre auch völlig unverhältnismäßig, schon allein von der Anzahl Spieler her und dem Nutzen.

Garantien irgendeiner Art suchst du hier allerdings vergeblich, wenn du dich nicht wohlfühlst dabei, kannst du es ja lassen ;)

Beiträge: 200

Registrierungsdatum: 29.08.2010

  • Private Nachricht

4

Sonntag, 12. Mai 2019, 15:12

Ist das ein Troll?

So ein ähnlichen Beitrag gibs auch im RG Forum...

Acoriadude

Lehrling

  • »Acoriadude« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 3

Registrierungsdatum: 12.05.2019

  • Private Nachricht

5

Sonntag, 12. Mai 2019, 15:19

Ist das ein Troll?

So ein ähnlichen Beitrag gibs auch im RG Forum...


Nope, kein Troll. Die Frage hab ich gestern Abend bei RG gestellt, konnten mir jedoch auch nicht weiterhelfen..

Acoriadude

Lehrling

  • »Acoriadude« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 3

Registrierungsdatum: 12.05.2019

  • Private Nachricht

6

Sonntag, 12. Mai 2019, 15:40

Garantien irgendeiner Art suchst du hier allerdings vergeblich, wenn du dich nicht wohlfühlst dabei, kannst du es ja lassen

Mir geht’s eher drum eine Antwort darauf zu finden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Polizei vor meiner Haustür steht, oder ein Brief herein flattert, sobald ich mich mit dem Server verbinde.
Und ob es schon strafrechtliche Verfolgungen aufgrund des Spielens auf Privatservern gegeben hat.

Beiträge: 200

Registrierungsdatum: 29.08.2010

  • Private Nachricht

7

Sonntag, 12. Mai 2019, 16:10


Nope, kein Troll. Die Frage hab ich gestern Abend bei RG gestellt, konnten mir jedoch auch nicht weiterhelfen..
Der Eindruck entsteht aber.. Zumal du hier ähnliche Antworten bekommst wie im RG Forum, von daher würd ich schon fast sagen diese Aussage ist eine bodenlose Frechheit.
Mir geht’s eher drum eine Antwort darauf zu finden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Polizei vor meiner Haustür steht, oder ein Brief herein flattert, sobald ich mich mit dem Server verbinde.
Und ob es schon strafrechtliche Verfolgungen aufgrund des Spielens auf Privatservern gegeben hat.

Darauf kann dir niemand eine verlässliche Antwort geben, die Möglichkeit besteht, aber ich kenne noch nicht mal einen Fall wo Blizzard gegen Spieler von Privat Servern vorgangen ist, ergo die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null, wenn überhaupt.

Mach es oder lass es bleiben.

8

Sonntag, 12. Mai 2019, 16:36

Hol dir nen Termin beim Anwalt für Medienrecht oder Studier den kram selber. Es wurde bereits hinreichend und darüber hinaus auf deine frage eingegangen
Beste Grüße
Brutak






und weitere . . .

9

Sonntag, 12. Mai 2019, 18:05

End User License Agreement (EULA) gibts nicht umsonst - kannst ja durchlesen.

tl dr: Sollte illegal sein, weil es die Urheberrechte verletzt.
Das hier geht an...

S9 Grandmaster
S10 Grandmaster

fatlus

Drachentöter

Beiträge: 1 258

Registrierungsdatum: 18.02.2015

Hauptcharakter: Laureene

Gilde: E Pluribus Unum

  • Private Nachricht

10

Montag, 13. Mai 2019, 01:34

Legal ist das Spielen auf einem Privatserver definitiv nicht, es findet eine Urheberrechtsverletzung wie schon von Urthureborn genannt statt. Allerdings bekommen Privatserver mit der Justiz in der Regel erst Probleme, wenn a) die Spielerzahlen so groß sind, dass Blizzard sich dadurch gestört fühlt und b) eine massive Bereicherung in Form von Echtgeld durch das Serverteam stattfindet, da rückt einem nämlich das Finanzamt bzw. die Steuerfahndung auf die Pelle. Die beiden Punkte brachen dem bereits genannten Classicserver schließlich das Genick.
Diese sind hier dank geringer Spielerzahlen und ausschließlich Ehrenämtern nicht gegeben.
Blizzard toleriert sogar teilweise das Thema Privatserver, da sie sich Rückkehrer auf den Liveserver erhoffen, wenn die Privatserver das Interesse am Spiel hochhalten. Ohne die Privatserver (vor allem durch die Causa Nostalrius) wäre Blizzard auch nie auf die Idee gekommen nach 15 Jahren nochmal einen Vanilla-Server zu releasen.

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 22.06.2014

Wohnort: München

  • Private Nachricht

11

Montag, 13. Mai 2019, 14:31

Grundsätzlich sind Blizzard Privatserver, welche nicht auf der Aktuellen Patchversion/Erweiterung laufen schlichtweg egal. Bei Nostalrius war es eine Ausnahme. Dort hatte Blizzard ein Auge zu gedrückt. Jedoch wurde Blizzard von seinen eigenen Anwälten dazu aufgefordert, rechtliche Schritte einzuleiten, da der Server so populär war, dass, sollten Sie keine Rechtlichen schritte einleiten, Blizzard Probleme mit Ihren Lizenzrechten bekommen könnten, da Sie, trotz Kenntnisnahme der Lizenzverletzung seitens Nostalrius nichts unternommen hätten. Somit waren sie, um die Glaubhaftigkeit zu bewahren, gezwungen rechtlich vorzugehen.

Die Spieler von Nostalrius wurden dabei nicht strafrechtlich verfolgt. Wie fatlus schon richtig sagte, toleriert Blizzard sogar teilweise Privatserver. Classic-Server dürften Zukünftig Probleme bekommen, da Blizzard diese nun Offiziell anbieten wird. Somit müssen diese dann, laut Firmenpolitik, auch Rechtlich dazu gebracht werden, Ihre Server runterzufahren. Und dabei bleibt es meistens auch.

Ich denke nicht, dass du dir Gedanken dazu machen brauchst, Du kannst auf Privatserver problemlos spielen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »munichgamer123« (13. Mai 2019, 17:58)


12

Montag, 13. Mai 2019, 15:23

Nost war nur knapp 1 jahr live

13

Montag, 13. Mai 2019, 16:31

Es ist unerheblich, ob man daran Geld verdient - gewerbliche Anbieter werden härter bestraft.


Nochmal zum EULA: Wenn man die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt, dann verpflichtet man sich keine Änderungen am Client vorzunehmen.

Blizzard End User Licenes Agreement:


You agree that you will not, in whole or in part or under any
circumstances, do the following:


  1. Derivative Works: Copy or reproduce (except as provided in Section
    1.B.), translate, reverse engineer, derive source code from, modify,
    disassemble, decompile, or create derivative works based on or
    related to the Platform.

Nur weil Blizzard nicht gegen jeden Privatserver vorgeht, heißt das doch nicht, dass es egal ist.

Nostalrius hatte einen französischen Hoster OVH - da ist es sicher einfacher gegen die Betreiber (sofern die bekannt sind) vorzugehen, als in Ländern, in denen das Urheberrecht eine weniger große Rolle spielt.

Zum Nachlesen:

EULA
https://www.blizzard.com/de-de/legal/fba…cense-agreement

Blizzard Blue Post nach der Schließung von Nostalrius
https://us.battle.net/forums/en/wow/topic/20743584206
Das hier geht an...

S9 Grandmaster
S10 Grandmaster

Beiträge: 20

Registrierungsdatum: 22.06.2014

Wohnort: München

  • Private Nachricht

14

Montag, 13. Mai 2019, 17:57

Hier auch der Abschnitt meiner Antwort

Zitat von Blizzard:

"...Why not just let Nostalrius continue the way it was? The honest answer is, failure to protect against intellectual property infringement would damage Blizzard’s rights..."

Blizzard hat laut meinem Wissen auch Jobangebote ausgegeben an Entwickler der Nostalrius Teams. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Offiziell bestätigte Info.

jose87

Trial-Tester

Beiträge: 82

Registrierungsdatum: 07.04.2011

Hauptcharakter: Topp

Gilde: New Hope

  • Private Nachricht

15

Donnerstag, 20. Juni 2019, 22:48

Mir geht’s eher drum eine Antwort darauf zu finden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Polizei vor meiner Haustür steht, oder ein Brief herein flattert, sobald ich mich mit dem Server verbinde.


Sehr unwahrscheinlich. Man kann das sehr gut mit illegalen Downloads vergleichen. Auch dort wird die Polizei nicht zu dir nach Hause kommen. Der Grund ist ökonomischer Natur.

Wenn du einen Film illegal downloadest (und nicht gleichzeitig uploadest wie bei torrent) verursachst du einen Schaden in Höhe der DVD (ganz grob erklärt). Jedenfalls ist der Schaden nicht sehr hoch.
Einen Anwalt zu beauftragen, kostet dagegen schon wesentlich mehr und lohnt sich einfach nicht für die Firmen. Genauso ist es bei den Spielern (für die Betreiber möchte ich ausdrücklich nicht antworten).

Zusätzlich kommt die Gefahr der Insolvenz bei den Spielern dazu, falls der Schaden, nur ein Beispiel, 100.000 € betragen sollte. Es kann gut sein, dass Blizzard da sogar Verlust macht (jedenfalls in Deutschland, jedes Land hat sein eigenes Insolvenzrecht).

Wenn du aber wirklich sicher sein willst, empfehle ich dir über VPN zu spielen (geht sogar günstig und mit top verbindung) und eine wirklich anonyme Email zu verwenden, posteo.de zB und nicht googlemail. Ist in der heutigen Zeit wahrscheinlich eh nicht verkehrt.

Scu

Fachmann

Beiträge: 283

Registrierungsdatum: 09.05.2017

Hauptcharakter: Scunon

Gilde: Take Off

  • Private Nachricht

16

Samstag, 22. Juni 2019, 18:03

Popt das EULA nicht erst auf, wenn man sich mit dem Offi-Server verbindet? In dem Fall hat man ja, wenn man sich mit dem Client nur zu b2b verbindet, noch gar kein EULA gesignt und ist dementsprechend (zumindest als Spieler) vor strafrechtlicher Verfolgung sicher.

Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem ein Spieler belangt wurde.
Wenn dann geht es dem Serverbetreiber an den Kragen.
Aber auch da steckt ja System hinter Blizzards Verhalten: Die verfolgen nur Pserver, wenn es um viel Umsatz geht, und das ist bei b2b nicht der Fall.

oggy

Meister

Beiträge: 487

Registrierungsdatum: 05.12.2010

  • Private Nachricht

17

Sonntag, 23. Juni 2019, 19:28

Popt das EULA nicht erst auf, wenn man sich mit dem Offi-Server verbindet? In dem Fall hat man ja , wenn man sich mit dem Client nur zu b2b verbindet, noch gar kein EULA gesignt und ist dementsprechend (zumindest als Spieler) vor strafrechtlicher Verfolgung sicher.

Die Sachen im EULA sind eh nur die Hausregeln von Blizzard, das hat mit Strafrecht nichts zu tun. Verstöße gegen EULA sind nichtmal Owis. Das schlimmste, was da passieren kann, ist, dass Blizzard den Battle.net-Account sperrt.

Rechtlich problematisch ist als Spieler nur, den Client nicht gekauft zu haben (Stichwort Urheberrecht).

Das Ändern einer config-Datei (auch die realmlist.wtf ist eine) ist übrigens weder ein "derivative work" noch ein "modify". Die Texturänderungen, die hier irgendwo im Forum verlinkt sind, würden darunter fallen - aber wie gesagt, das ist Blizzard Hausregel, nicht Gesetz. Die Polizei interessiert das nicht.

Deswegen ist auch
Wenn du einen Film illegal downloadest

ein eher unpassender Vergleich. Down-/Upload eines Filmes ist ein Urheberrechtsverstoß.
Lasereule vs. Boss

"Umskillen ist was für Leute, die zu wenig Chars haben."

jose87

Trial-Tester

Beiträge: 82

Registrierungsdatum: 07.04.2011

Hauptcharakter: Topp

Gilde: New Hope

  • Private Nachricht

18

Sonntag, 23. Juni 2019, 22:25

Zitat

Deswegen ist auch
Wenn du einen Film illegal downloadest

ein eher unpassender Vergleich. Down-/Upload eines Filmes ist ein Urheberrechtsverstoß.


Es gibt zwei Arten von Urheberrechtsverstößen.
1. mit zivilrechtlichen Folgen wie Schadenersatz
2. mit strafrechtlichen Folgen wie Geldstrafe und Freiheitsstrafe

Ein Download fällt nur unter 1. (nachzulesen in §§ 106 ff. UrhG)
Der Upload dagegen fällt unter 2.
Genau deshalb hab ich die Unterscheidung gemacht.

Außerdem stellt auch die Verwendung des Clients ohne Account eine Urheberrechtsverletzung dar. (Quelle: Eula von 2006)

"Das Spiel installiert die Computer-Software (nachfolgend "Spielclient" genannt) auf Ihrem Computer, um Ihnen zu ermöglichen, das Spiel über Ihren Account des Services (Ihren "Account") zu spielen. Vivendi Universal Games International S.A. (in dieser Vereinbarung als "Blizzard Entertainment Europe" bezeichnet) gewährt Ihnen, und durch die Installation des Spielclients erklären Sie sich damit einverstanden, eine begrenzte, nicht-exklusive Lizenz und das Recht, den Spielclient zu Ihrem persönlichen Gebrauch auf einem (1) oder mehreren Computern, die in Ihrem Besitz sind, oder über die Sie die persönliche Kontrolle haben, zu installieren."

Damit entzieht dir Blizzard ausdrücklich die Möglichkeit, den Client ohne aktiven Account zu verwenden.

oggy

Meister

Beiträge: 487

Registrierungsdatum: 05.12.2010

  • Private Nachricht

19

Montag, 24. Juni 2019, 12:37

Die Sachen im EULA sind eh nur die Hausregeln von Blizzard

Quelle: Eula

Du erkennst das Problem?

Rein rechtlich hat man es ja zumindest bei Classic+TBC mit zwei getrennten Vorgängen zu tun: Erwerb einer persönlichen Nutzungslizenz für den Client (durch den Kauf des Pappkartons mit den CDs) und ein Dauerschuldverhältnis "Server gegen Abozahlung". Duch die Kündigung des Dauerschuldverhältnisses verliert man nicht die Nutzungslizenz, auch wenn das so im EULA steht - das wäre eine einseitige Benachteiligung des Lizenznehmers, und ist damit zumindest in DE ungültig.

Solange Vivendi nicht den Erwerb der Nutzungslizenz rückgängig macht (z.B. durch Rückerstattung des Kaufpreises) hat man als Spieler in Deutschland mit gekauftem Classic+TBC Client aus rechtlicher Sicht überhaupt kein Problem. In anderen Rechtssystemen gibt es dazu durchaus andere Regelungen, deswegen schreiben die das auch so in das EULA.

Anders sieht es bei Spielen aus, für die man nur eine z.B. monatliche Abozahlung leistet - dort ist die Nutzungslizenz tatsächlich an das laufende Abo gebunden (und erlischt bei Abokündigung).

Als Betreiber des Servers ist die Situation natürlich anders, hier werden z.B. Quest- und NPC-say-Texte (Urheberrecht) und auch geschützte Wortmarken (Markenrecht) serverseitig verwendet. Genau deswegen hat/ist RG auch eine Betreiberfirma, die dann notfalls pleite machen kann ohne dass Privatleute in Insolvenz gehen müssten.
Lasereule vs. Boss

"Umskillen ist was für Leute, die zu wenig Chars haben."

jose87

Trial-Tester

Beiträge: 82

Registrierungsdatum: 07.04.2011

Hauptcharakter: Topp

Gilde: New Hope

  • Private Nachricht

20

Montag, 24. Juni 2019, 16:24

Solange du unter Nutzung nicht das Verbinden mit einem Privatserver verstehst, gebe ich dir Recht. Aber schon das ändern der Realmlist ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ergibt sich schon aus dem Urhebergesetz. Die Eula konkretisert das nur.

Nichtsdestotrotz ist dies keine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung. Und genau das wollte der TE wissen.

Ich muss gestehen, dass ich bei meiner ersten Antwort nicht darauf eingangen bin, weil ich es einfacher erklären wollte.

Aber lieber TE, bei aktueller Gesetzeslage wird weder die Polizei vor der Tür stehen noch eine Abmahnung hereinkommen.