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Zaneus

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21

Montag, 24. Juni 2019, 19:35

Solange du unter Nutzung nicht das Verbinden mit einem Privatserver verstehst, gebe ich dir Recht. Aber schon das ändern der Realmlist ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ergibt sich schon aus dem Urhebergesetz. Die Eula konkretisert das nur.

Nichtsdestotrotz ist dies keine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung. Und genau das wollte der TE wissen.

Ich muss gestehen, dass ich bei meiner ersten Antwort nicht darauf eingangen bin, weil ich es einfacher erklären wollte.

Aber lieber TE, bei aktueller Gesetzeslage wird weder die Polizei vor der Tür stehen noch eine Abmahnung hereinkommen.
Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei besseres zu tun hat, als derartige Kleindelikte zu verfolgen. Wäre personell auch in keinster Weise umsetzbar. Demnach ist das Spielen auf Privatservern strafrechtlich absolut irrelevant und demnach in keiner erdenklichen Form "gefährlich".