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Kryolith

Ehemaliges Teammitglied

  • »Kryolith« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 013

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1

Samstag, 10. Oktober 2015, 13:35

Angepasstes Handeln bei Accountübernahmen

Liebe Community,

auf dem Server haben sich im Laufe der Zeit einige inaktive Accounts angesammelt. Um mit dieser Situation angemessen umzugehen, passen wir die Regelung der Accountübernahme an.

Die Regeln werden um die Sanktion der Accountübernahme erweitert. Das bedeutet, dass die Nutzung eines inaktiven Accounts nicht zwangsläufig als Multiaccount, sondern als Übernahme eines Accounts gewertet werden kann und dementsprechend anders bestraft wird.

Sanktion der Accountübernahme:
Verwarnung aller beteiligten Accounts mit 9 Punkten.

Das bisherige Multiaccounting bleibt unverändert bestehen. Ein mehrfaches Hochstufen auf LvL 65 mit verschiedenen Accounts wird mit einem permanenten Bann geahndet.

Seht dies bitte nicht als Chance, verstaubte Charaktere auszupacken! Diese Änderung soll ein Schritt weg vom direkten bannen, hin zum kontrollierten Verwarnen sein und eine Möglichkeit für das Team darstellen, eine adäquate Lösung für aktive als auch inaktive User zu finden. Hierbei sei zu betonen, dass diese Herangehensweise nicht rückwirkend angewendet wird. Wir bitten für euer Verständnis und hoffen, dass wir nicht einmal die herabgesetzte Strafe aussprechen müssen und euch zum regelkonformen Spielen animieren können.

Euer B2B-Team

Es haben sich bereits 4 registrierte Benutzer bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

Gantlmo, Julil, rock454, Zaneus

oggy

Meister

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2

Samstag, 10. Oktober 2015, 17:28

Dazu ein paar kleine Fragen:

Bezieht sicht die Regel auf das parallele Nutzen eines inaktiven Accounts zusätzlich zum eigenen, oder auf einen Wechsel des Benutzers (als Alternative zum neuen Account, z.B. nach einem Permabann)?

Muss ich nach einer längeren Pause irgendetwas tun, um meinen eigenen (inaktiven) Account wieder regelkonform nutzen zu können - also beweisen, dass ich tatsächlich der ursprüngliche Ersteller des Accounts bin?

Ab welcher Zeitspanne gilt ein Account als inaktiv? Für RG ist das ja recht klar geregelt, für B2B gibt es nur das relativ schwammige "Bei unangemeldeter und langer Abwesenheit".
Lasereule vs. Boss

"Umskillen ist was für Leute, die zu wenig Chars haben."

3

Samstag, 10. Oktober 2015, 17:58

naja, du bist der Besitzer der Mailadresse, von daher easy nachzuweisen, oder?

P.S. sei froh, dass ich die Zukunft kenne... hast mal dein Änderungsdatum gelesen? ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heinz1989« (10. Oktober 2015, 18:06)


Tremolo4

Ehemaliges Teammitglied

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4

Samstag, 10. Oktober 2015, 19:42

Zitat

Dieser Beitrag wurde bereits 573164498 mal editiert, zuletzt von »oggy« (48. Novembuar 7618, 26:74)

wtf

MRTNSN

Meister

Beiträge: 445

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Gilde: AgaiNst

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5

Samstag, 10. Oktober 2015, 20:46

Pulling aggro often means death, don't do it.

Whimz
Cashflow
Vanson
Conexx
Ease

inaktiv.

Chompa

Fachmann

Beiträge: 285

Registrierungsdatum: 30.05.2013

Wohnort: Frankfurt

Hauptcharakter: Highagain / Stillhigh

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6

Samstag, 10. Oktober 2015, 21:17

Zitat

Dieser Beitrag wurde bereits 573164498 mal editiert, zuletzt von »oggy« (48. Novembuar 7618, 26:74)

wtf

läuft bei oggy

Zaneus

Team-Lead

Beiträge: 1 316

Registrierungsdatum: 27.01.2012

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7

Samstag, 10. Oktober 2015, 21:31

Dazu ein paar kleine Fragen:

Bezieht sicht die Regel auf das parallele Nutzen eines inaktiven Accounts zusätzlich zum eigenen, oder auf einen Wechsel des Benutzers (als Alternative zum neuen Account, z.B. nach einem Permabann)?

Muss ich nach einer längeren Pause irgendetwas tun, um meinen eigenen (inaktiven) Account wieder regelkonform nutzen zu können - also beweisen, dass ich tatsächlich der ursprüngliche Ersteller des Accounts bin?

Ab welcher Zeitspanne gilt ein Account als inaktiv? Für RG ist das ja recht klar geregelt, für B2B gibt es nur das relativ schwammige "Bei unangemeldeter und langer Abwesenheit".
Hallo,
die Regel bezieht sich sowohl auf ein paralleles Nutzen als auch auf einen Wechsel wie von Dir beschrieben.

§1 Abs. 1 unserer Regeln besagt: Als Accountbesitzer gilt der Ersteller des Accounts, dem die zur Registrierung verwendete Emailadresse gehört.
Der Inhaber der E-Mail-Adresse ist somit zeitgleich der Inhaber des Accounts, wir haben dazu entsprechende Möglichkeiten, dies nachzuvollziehen.

Beim oben genannten Fall der Accountübernahme verstehen wir die Überschreitung der 50%-Regelung, die besagt, dass der Accountinhaber rückblickend auf die letzten 60 Tage mindestens 50% der Spielzeit des Accounts selbst nutzen muss - sobald der Inhaber weniger oder gar keine Zeit mit seinem eigenen Account verbringt, wird es als Übernahme angesehen.

Beste Grüße
Zaneus

oggy

Meister

Beiträge: 487

Registrierungsdatum: 05.12.2010

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8

Samstag, 10. Oktober 2015, 23:16

Hallo,
die Regel bezieht sich sowohl auf ein paralleles Nutzen als auch auf einen Wechsel wie von Dir beschrieben.
[...]
Beim oben genannten Fall der Accountübernahme verstehen wir die Überschreitung der 50%-Regelung, die besagt, dass der Accountinhaber rückblickend auf die letzten 60 Tage mindestens 50% der Spielzeit des Accounts selbst nutzen muss - sobald der Inhaber weniger oder gar keine Zeit mit seinem eigenen Account verbringt, wird es als Übernahme angesehen.

Beste Grüße
Zaneus

Danke für die Info. Das mit der Inaktivität deute ich dann mal so, dass ich mir keine Gedanken machen muss, auch wenn ich mal ein paar Monate nicht on bin.


wtf

Signatur...
Aber interessant zu sehen, wie viele darauf angesprungen sind - inklusive "omg haxx" in unserem ts :thumbsup:
Lasereule vs. Boss

"Umskillen ist was für Leute, die zu wenig Chars haben."

Tremolo4

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9

Sonntag, 11. Oktober 2015, 03:50

Signatur...
Aber interessant zu sehen, wie viele darauf angesprungen sind - inklusive "omg haxx" in unserem ts :thumbsup:

voll drauf reingefallen :D

Knoob

Lehrling

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10

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 00:59

Hallo liebe B2B - Gemeinde,
Nun wurden die Regeln angepasst und es wird eine Verwarnung ausgesprochen. Wie siehts denn aus? Ein Kumpel hat wegen Accountübernahme einen Perma bekommen. Wird dieser nun wegen der Änderung aufgehoben und die Punkte auf 9 runtergestuft? (hat sich ansonsten nichts zu Schulden kommen lassen^^). Er kann ja leider nicht mehr schreiben deshalb mache ich das einfach mal!

Maddax

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11

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 01:41

Hierbei sei zu betonen, dass diese Herangehensweise nicht rückwirkend angewendet wird.


Da stehts, heißt also das der Account deines Kumpels nicht entbannt wird.



» Maddax | E Pluribus Unum | Gildenlead | GameMaster | since 2012 «

Habt ihr Fragen? Schaut bitte mal hier, bevor ihr ein Ticket schreibt.

Knoob

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12

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 01:46

Hierbei sei zu betonen, dass diese Herangehensweise nicht rückwirkend angewendet wird.


Da stehts, heißt also das der Account deines Kumpels nicht entbannt wird.


Nichtmal aus Kulanz? Wenigstens einen der Zwei Accounts?

Maddax

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13

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 01:51

Ich bin kein Teammitglied, kann dir daher keine verbindliche Antwort geben. Prinzipiell würde ich aber sagen, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Außerdem ist das Team der allgemeinen Diskussion bezüglich der Multiaccounts mit dieser Regelung schon entgegen gekommen, da sie die Regelung gedämpft haben und man nun als Beschuldigter keinen sofortigen Permabann bekommt, sondern vorerst "nur" mit 9 Punkten verwarnt wird.



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Knoob

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14

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 01:58

Ich bin kein Teammitglied, kann dir daher keine verbindliche Antwort geben. Prinzipiell würde ich aber sagen, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Außerdem ist das Team der allgemeinen Diskussion bezüglich der Multiaccounts mit dieser Regelung schon entgegen gekommen, da sie die Regelung gedämpft haben und man nun als Beschuldigter keinen sofortigen Permabann bekommt, sondern vorerst "nur" mit 9 Punkten verwarnt wird.

Ja das ist natürlich auch sehr nett usw. jedoch etwas schade für die Leute die Jahre dem Server treu waren und vorher auch Naxxramas treu waren! Ich meine, 2009 haben wir uns auf Naxx registriert und wir waren mit einer der ersten die mit auf B2B waren, geehrtes Team könnt ihr soetwas nicht bitte würdigen? :rolleyes:

Zaneus

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15

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 07:18

Ich bin kein Teammitglied, kann dir daher keine verbindliche Antwort geben. Prinzipiell würde ich aber sagen, dass keine Ausnahmen gemacht werden.
Außerdem ist das Team der allgemeinen Diskussion bezüglich der Multiaccounts mit dieser Regelung schon entgegen gekommen, da sie die Regelung gedämpft haben und man nun als Beschuldigter keinen sofortigen Permabann bekommt, sondern vorerst "nur" mit 9 Punkten verwarnt wird.

Ja das ist natürlich auch sehr nett usw. jedoch etwas schade für die Leute die Jahre dem Server treu waren und vorher auch Naxxramas treu waren! Ich meine, 2009 haben wir uns auf Naxx registriert und wir waren mit einer der ersten die mit auf B2B waren, geehrtes Team könnt ihr soetwas nicht bitte würdigen? :rolleyes:
Selbstverständlich würdigen wir das, wir würdigen allerdings auch den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Spieler. Würde man in einzelnen Fällen Ausnahmen machen, müsste man diese Ausnahmen aufs Kollektiv anwenden, womit die oben genannte Regel hinfällig wäre. Leider ist genau aus diesem Grund keine Sonderregelung möglich.

Grüße
Zaneus

Shizm

Lehrling

Beiträge: 23

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16

Montag, 19. Oktober 2015, 10:33

?

Hallo!

War länger nicht mehr da und wollte das nochmal erklärt haben. Heißt das jetzt das ich den alten Account meines Kumpels zocken darf oder ist das nicht möglich?

Würde gern für Ihn ein bissl Gear farmen um das ganze nochmal schmackhaft zu machen...

LG

:)

Chompa

Fachmann

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Hauptcharakter: Highagain / Stillhigh

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17

Montag, 19. Oktober 2015, 10:48

Hallo!

War länger nicht mehr da und wollte das nochmal erklärt haben. Heißt das jetzt das ich den alten Account meines Kumpels zocken darf oder ist das nicht möglich?

Würde gern für Ihn ein bissl Gear farmen um das ganze nochmal schmackhaft zu machen...

LG

:)
weil du länger nicht mehr da warst hast du lesen verlernt? :D
du darfst schon immer den Account deines freundes spielen. du darfst nur nicht über die 50% spielzeit kommen, sonst zählt es als Übernahme.
Also wenn dein Kumpel hier gar nicht mehr spielt wird es wohl nix, außer er steht einfach afk rum um die spielzeit zu pushen.
"Beim oben genannten Fall der Accountübernahme verstehen wir die Überschreitung der 50%-Regelung, die besagt, dass der Accountinhaber rückblickend auf die letzten 60 Tage mindestens 50% der Spielzeit des Accounts selbst nutzen muss - sobald der Inhaber weniger oder gar keine Zeit mit seinem eigenen Account verbringt, wird es als Übernahme angesehen."