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1

Mittwoch, 12. Februar 2014, 14:26

Frage bzgl. Abschreibungen auf hinsicht von max/min Gewinn im Jahre 2011

Heyho, ich bin soeben bei meiner letzten Aufgabe angelangt, um meine Vorbereitung auf meine Klausur abzuschließen. Evtl kann mir ja jmd helfen.

Aufgabe:
Kauf eines Lastkraftwagens am 1.August 2011 für 95200€ (80000€ + 19% Ust.) Die Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre.
Wie ist die Abschreibung vorzunehmen und wie hoch ist der AfA-Betrag bei
a) höchstmöglichem Gewinn im Jahre 2011
b) niedrigstmöglichem Gewinn im Jahre 2011

zu a) hätte ich die progressive AfA genommen, um durch niedrige Abschreibung den max. Gewinn des Jahres 2011 zu ermöglichen, da Abschreibungen als Aufwendung gewertet werden?
zu b) hätte ich jetzt mit der degressiven AfA gerechnet, wobei die ja rechtlich seit 2010 nichtmehr existiert?

Wäre toll wenn jmd was sinnvolles dazu ablassen könnte :)

GrafityBoy

Lehrling

Beiträge: 17

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2

Mittwoch, 12. Februar 2014, 14:50

Interessantes Thema in dem forum hier willst du Handelsrecht und Steuerrecht oder nur eins?

3

Mittwoch, 12. Februar 2014, 15:37

Gibt der Gesetzgeber momentan nicht ausschließlich die lineare Abschreibung vor?

4

Mittwoch, 12. Februar 2014, 17:10

Gesetzlich wird afaik die degressive seit 2010 nichtmehr durchgeführt.

@GrafityBoy: Mein Fach morgen ist Buchführung, ich weiß nicht welche Unterschiede zwischen Handels/Steuerrecht du mir aufzeigen kannst. Bin für jeden Vorschlag offen^^

Schopfochs

Experte

Beiträge: 108

Registrierungsdatum: 14.04.2013

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5

Donnerstag, 13. Februar 2014, 11:21

zu b) hätte ich jetzt mit der degressiven AfA gerechnet, wobei die ja rechtlich seit 2010 nichtmehr existiert?

Falls noch aktuell musst du (§7g (2) EStG) prüfen soweit ich mich errinern kann :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schopfochs« (13. Februar 2014, 13:28)


GrafityBoy

Lehrling

Beiträge: 17

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6

Donnerstag, 13. Februar 2014, 15:52

Im Endeffekt hast du bei der Steuerlichen Variante den Investionsabzugsbetrag (§7g EStG) und durch den §7g (5) EStG 20% Sofortabschreibung. Da die 20% aber in den ersten 4 Jahren erlaubt sind kannst du da bissl schieben. Und der Unterschied bei Steuerrecht / Handelsrecht ist die Nutzungsdauer.
Degressive da nicht mehr erlaubt würde ich dir nicht empfehlen mit der Progressiven hab ich persönlich noch nie zu tun gehabt.

Na kannst in 2011 so machen
Höchstmögliche AfA niedrigstmöglicher Gewinn
meine Steuerrecht sind 6 Jahre bin aber atm nich 100% sicher

80.000/6=13.333,33
+ §7g(5) EStG 20% Sofortabschreibung 16.000

Sofern die esetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Beim niedrigstmöglichen Gewinn na einfach die 20% weglassen. und z.B. in 2012 oder 2013 machen.

Schopfochs

Experte

Beiträge: 108

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7

Donnerstag, 13. Februar 2014, 17:07

DIe Progressive Abschreibung is Steuerrechtlich nich erlaubt und auch total fail wenn du den Gewinn drücken willst. Bedeutet ja das die Afa sukzessive nach Jahren ansteigt.